EIGENTUM BEI EHEENDE – VERFüGBARE MöGLICHKEITEN

Eigentum bei Eheende – Verfügbare Möglichkeiten

Eigentum bei Eheende – Verfügbare Möglichkeiten

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Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

Teilungsversteigerung



Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

Vermietung als Option



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. In diesem Fall müssen bekomme mehr Informationen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Immobilienverkauf



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.

Brauchen Sie Beratung oder haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

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